Auf einen Blick
- Erstattung 1 der Differenz zwischen ursprünglichem Kaufpreis und dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs im wirtschaftlichen Totalschaden und bei Fahrzeugentwendung
- Gilt bei Haftpflicht- oder Kaskoschaden
- Zusätzliche Übernahme der Selbstbeteiligung 2, sofern Sie im Rahmen der Škoda AutoVersicherung vollkaskoversichert sind
- Zusätzlicher Bonus von 1.000,- Euro bei Erwerb eines neuen Konzernfahrzeugs 3
- Für finanzierte bzw. bar bezahlte Neu- und Gebrauchtwagen der Marken VW, AUDI, SEAT und Škoda
- Zulassung- und Überführungskosten für das versicherte Fahrzeug
1.
Die Leistung aus dem KaufpreisSchutz ist zusammen mit der Leistung aus der Kasko- oder Kfz-Haftpflichtversicherung begrenzt auf den Kaufpreis des versicherten Fahrzeugs und ist nur erstattungsfähig sofern nicht aus einer für das versicherte Fahrzeug abgeschlossenen Kaskoversicherung Versicherungsschutz in Höhe des Neu- bzw. Kaufpreises entsteht.
2.
Sofern die Selbstbeteiligung in Abzug gebracht wird, bei wirtschaftlichem Totalschaden oder Fahrzeugentwendung bei gleichzeitiger Vollkaskoversicherung der Volkswagen Autoversicherung AG, vermittelt durch den Volkswagen VersicherungsService.
3.
Erwerb (Kauf, Leasing, Finanzierung) des neuen oder gebrauchten Ersatzfahrzeugs aus dem Volkswagen Konzern innerhalb von 6 Monaten nach dem Schadenfall über einen angeschlossenen Konzernhändler. Erstattung durch Überweisung bei Nachweis durch die Fahrzeugrechnung oder des Leasingvertrags.