Meine Vorteile
Seit dem 12. Juni 2015 haben Sie dank des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG) als E-Fahrzeughalter zahlreiche Vorteile.
Mit ihm haben Kommunen nämlich die Möglichkeit, Elektrofahrzeuge rechtssicher in folgenden Bereichen zu bevorzugen (§ 3 Abs. 4 Nr. 1–4 EmoG):
• Parken auf öffentlichen Straßen oder Wegen
• Nutzung von öffentlichen Straßen oder Wegen, die besonderen Zwecken gewidmet sind (Sonderspuren)
• Zulassung von Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten
• (Teil-) Erlass von Gebühren bei der öffentlichen Parkraumbewirtschaftung.
Damit ein Elektrofahrzeug bevorrechtigt werden kann, muss es das sogenannte E-Kennzeichen führen.