Gesetzliche Regelungen
Gesetzliche Regelungen für Winterreifen in Deutschland
In Deutschland besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Straßenverhältnissen mit einer Mindestprofiltiefe von 1,6 mm und einer eindringlichen Empfehlung von mindestens 4 mm für Winterreifen. Diese Pflicht gilt auch innerstädtisch.
Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist ein grober Hinweis, der rechtlich jedoch keine Relevanz hat. Die situative Winterreifenpflicht gilt (nur) dann als erfüllt, wenn auf allen vier Rädern Winterreifen montiert sind.
Wer mit ungeeigneten Reifen fährt, muss in Deutschland mit Bußgeldern und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wer ohne zugelassene Winter- oder Ganzjahresreifen fährt, riskiert eine Geldstrafe von 60 € und einen Punkt in Flensburg.
Steht ein Unfall im Zusammenhang mit der fehlenden Winterbereifung, erhöht sich die Strafe auf 120 €. Fehlende Winterreifen können den Schutz der Kasko- und Haftpflichtversicherung reduzieren oder erlöschen lassen.