Rücknahme von Altbatterien
Laut Batteriegesetz (BattG) müssen Altbatterien separat vom Hausmüll entsorgt werden. Hierauf weist das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne hin. Außerdem sind Verbraucher verpflichtet, Altbatterien bei einer offiziellen Rücknahmestelle zurückzugeben. Das Gesetz sieht vor, dass Altbatterien unentgeltlich im Handelsgeschäft zurückgeben werden können. Sammelstellen für die unentgeltliche Rückgabe von Geräte- und Starterbatterien sind z. B.:
- Vertreiber von Geräte-/Starterbatterien (z. B. Ihr Škoda Partner, Supermärkte etc.)
- Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altgeräte nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (EEG)
- Betreiber von Behandlungseinrichtungen für Altfahrzeuge nach der Altfahrzeug-Verordnung
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE)
Hochvolt-Traktionsbatterien können bei Škoda Partnern zurückgegeben werden.